| ( Was sind Gefahrstoffe? ) |
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Nach § 4
(Gefährlichkeitsmerkmale) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind
Stoffe als Gefahrstoffe zu bezeichnen, wenn Sie eine oder mehrere der folgenden
Eigenschaften aufweisen:
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explosionsgefährlich,
wenn sie in festem, flüssigem, pastenförmigem oder gelatinösem
Zustand auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff exotherm und unter schneller
Entwicklung von Gasen reagieren können und unter festgelegten Prüfbedingungen
detonieren, schnell deflagrieren oder beim Erhitzen unter teilweisem Einschluß
explodieren,
-
brandfördernd, wenn
sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit
brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend durch Sauerstoffabgabe,
die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen,
-
hochentzündlich,
wenn sie
-
a) in flüssigem Zustand
einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen niedrigen Siedepunkt haben,
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b) als Gase bei gewöhnlicher
Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft einen Explosionsbereich
haben,
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leichtentzündlich,
wenn sie
-
a) sich bei gewöhnlicher
Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich
entzünden können,
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b) in festem Zustand durch kurzzeitige
Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können
und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder
weiterglimmen,
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c) in flüssigem Zustand
einen sehr niedrigen Flammpunkt haben,
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d) bei Berührung mit Wasser
oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher
Menge entwickeln,
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entzündlich, wenn
sie in flüssigem Zustand einen niedrigen Flammpunkt haben,
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sehr giftig, wenn sie
in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über
die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden
verursachen können,
-
giftig, wenn sie in geringer
Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode
führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen
können,
-
gesundheitsschädlich,
wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum
Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen
können,
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ätzend, wenn sie
lebende Gewebe bei Berührung zerstören können,
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reizend, wenn sie – ohne
ätzend zu sein – bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem
Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können,
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sensibilisierend, wenn
sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut überempfindlichkeitsreaktionen
hervorrufen können, so dass bei künftiger Exposition gegenüber
dem Stoff oder der Zubereitung charakteristische Störungen auftreten,
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krebserzeugend, wenn
sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen
oder die Krebshäufigkeit erhöhen können,
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fortpflanzungsgefährdend
(reproduktionstoxisch), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme
über die Haut nichtvererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen
oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder eine
Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen
oder -fähigkeit zur Folge haben können,
-
erbgutverändernd,
wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare
genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen
können,
-
umweltgefährlich,
wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit
des Naturhaushalts, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen
oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder
später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
Gefahrstoffe sind auch Stoffe
und Zubereitungen, die explosionsfähig oder auf sonstige Weise chronisch
schädigend sind. Sie sind
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explosionsfähig,
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wenn sie auch ohne Luft durch
Zündquellen wie äußere thermische Einwirkungen, mechanische
Beanspruchungen oder Detonationsstöße zu einer chemischen Umsetzung
gebracht werden können, bei der hochgespannte Gase in so kurzer Zeit
entstehen, dass ein sprunghafter Temperatur- und Druckanstieg hervorgerufen
wird, oder
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im Gemisch mit Luft, wenn nach
Wirksamwerden einer Zündquelle eine selbsttätig sich fortpflanzende
Flammenausbreitung stattfindet, die im Allgemeinen mit einem sprunghaften
Temperatur- und Druckanstieg verbunden ist,
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auf sonstige Weise chronisch
schädigend, wenn sie bei wiederholter oder länger andauernder
Exposition einen der vorstehend nicht genannten Gesundheitsschäden
verursachen können.
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Stand: März 2001
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