| Auswahl der
Sicherheitsratschläge
Die Sicherheitsratschläge
(S-Sätze) werden für gefährliche Stoffe und Zubereitungen
entsprechend den folgenden allgemeinen Kriterien ausgewählt. Für
einige Zubereitungen sind darüber hinaus besondere Sicherheitsratschläge
und Aufschriften verbindlich.
ab S 12
ab S 20
ab S 30
ab S 40
ab S 50
Kombination der S-Sätze
S 1 - Unter Verschluß
aufbewahren
Anwendungsbereich:
– sehr giftige, giftige
und ätzende Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
sehr giftige, giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen, wenn sie
für die allgemeine öffentlichkeit bestimmt sind
S 2 - Darf nicht in die Hände
von Kindern gelangen
Anwendungsbereich:
– alle gefährlichen
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, die für die allgemeine
öffentlichkeit bestimmt sind mit Ausnahme der Stoffe, die nur als
gefährlich für die Umwelt eingestuft wurden
S 3 - Kühl aufbewahren
Anwendungsbereich:
– organische Peroxide
– sonstige gefährliche
Stoffe und Zubereitungen mit einem Siedepunkt von höchstens 40 °C
Verwendung:
– obligatorisch für
organische Peroxide, außer bei Verwendung von S 47
– empfohlen für die
anderen oben genannten Stoffe und Zubereitungen mit einem Siedepunkt von
höchstens 40 °C
S 4 - Von Wohnplätzen
fernhalten
Anwendungsbereich:
– sehr giftige und giftige
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn es ratsam ist,
S 13 zu ergänzen; z.B. wenn die Gefahr des Einatmens besteht und der
Stoff oder die Zubereitung von Wohnplätzen ferngehalten werden sollte.
Der Ratschlag soll den sachgemäßen Gebrauch des Stoffes oder
der Zubereitung in Wohnplätzen aber nicht ausschließen
S 5 - Unter ... aufbewahren
(geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
– selbstentzündliche
feste Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle, z.B. Natrium, Kalium oder weißer Phosphor
S 6 Unter ... aufbewahren
(Inertes Gas vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
– gefährliche Stoffe
und Zubereitungen, die unter Inertgas aufbewahrt werden müssen
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle, z.B. metallorganische Verbindungen
S 7 - Behälter
dicht geschlossen halten
Anwendungsbereich:
– organische Peroxide
– Stoffe und Zubereitungen,
die sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche oder hochentzündliche
Gase freisetzen können
– Stoffe und Zubereitungen,
die bei der Berührung mit Feuchtigkeit hochentzündliche Gase
freisetzen
– leichtentzündliche
feste Stoffe
Verwendung:
– obligatorisch für
organische Peroxide
– empfohlen für die
anderen oben genannten Anwendungsbereiche
S 8 - Behälter
trocken halten
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die heftig mit Wasser reagieren können
– Stoffe und Zubereitungen,
die bei der Berührung mit Wasser hochentzündliche Gase freisetzen
– Stoffe und Zubereitungen,
die bei der Berührung mit Wasser sehr giftige oder giftige Gase freisetzen
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf die oben genannten Anwendungsbereiche, wenn es notwendig ist, die Warnungen
durch R 14, insbesondere R 15 und R 29 zu verstärken
S 9 - Behälter
an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
Anwendungsbereich:
– flüchtige Stoffe
und Zubereitungen, die sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche
Dämpfe freisetzen können
– hoch- oder leichtentzündliche
flüssige Stoffe und hochentzündliche Gase
Verwendung:
– empfohlen für flüchtige
Stoffe und Zubereitungen, die sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche
Dämpfe freisetzen können
– empfohlen für hoch-
oder leichtentzündliche Flüssigkeiten oder hochentzündliche
Gase
S
12 - Behälter nicht gasdicht verschließen
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die Gase oder Dämpfe freisetzen, die die Verpackung zum Bersten bringen
können
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf diese Sonderfälle
S 13 - Von Nahrungsmitteln,
Getränken und Futtermitteln fernhalten
Anwendungsbereich:
– sehr giftige, giftige
und gesundheitsschädliche Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– empfohlen für Stoffe
und Zubereitungen, die wahrscheinlich von der allgemeinen öffentlichkeit
verwendet werden
S 14 - Von ... fernhalten
(inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
– organische Peroxide
Verwendung:
– obligatorisch für
organische Peroxide und normalerweise auf diese beschränkt. Kann jedoch
in außergewöhnlichen Fällen nützlich sein, wenn Inkompatibilität
zu einer besonderen Gefahr führen kann
S 15 - Vor Hitze schützen
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die sich unter Einwirkung von Wärme zersetzen und spontan reagieren
können
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle, z.B. Monomere, aber nicht erforderlich, wenn R 2,
R 3 und/oder R 5 bereits vorgesehen sind
S 16 - Von Zündquellen
fernhalten – Nicht rauchen
Anwendungsbereich:
– hochentzündliche
oder leichtentzündliche Flüssigkeiten und hochentzündliche
Gase
Verwendung:
– empfohlen für die
o.g. Stoffe und Zubereitungen, nicht erforderlich, wenn R 2, R 3 und/oder
R 5 bereits vorgesehen sind
S 17 - Von brennbaren
Stoffen fernhalten
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die mit brennbaren Stoffen explosionsfähige oder selbstentzündliche
Mischungen bilden können
Verwendung:
– verfügbar zur Verwendung
in Sonderfällen, z.B. zur Verstärkung von R 8 und R 9
S 18 - Behälter
mit Vorsicht öffnen und handhaben
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die in der Verpackung einen überdruck entwickeln können
– Stoffe und Zubereitungen,
die explosionsfähige Peroxide bilden können
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf die o.g. Fälle, wenn die Gefahr von Augenschäden besteht
und/oder wenn die Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine öffentlichkeit
bestimmt sind
S
20 - Bei der Arbeit nicht essen und trinken
Anwendungsbereich:
– sehr giftige, giftige
und ätzende Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle (z.B. Arsen und Arsenverbindungen; Fluoracetate),
insbesondere, wenn die Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine
öffentlichkeit bestimmt sind
S 21 - Bei der Arbeit
nicht rauchen
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die bei Verbrennung giftige Produkte freisetzen
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle (z.B. halogenierte Verbindungen)
S 22 - Staub nicht
einatmen
Anwendungsbereich:
– alle festen gesundheitsgefährlichen
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
die o.g. Stoffe und Zubereitungen, die mit R 42 gekennzeichnet sind
– empfohlen für die
o.g. Stoffe und Zubereitungen, die in Form von Stäuben vorliegen,
die eingeatmet werden können und deren Gesundheitsgefahren durch Einatmen
noch nicht bekannt sind
S 23 - Gas/Rauch/Dampf/Aerosol
nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
– alle flüssigen oder
gasförmigen gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
die o.g. Stoffe und Zubereitungen, die mit R 42 gekennzeichnet sind
– obligatorisch für
Stoffe und Zubereitungen, die zur Verwendung als Aerosole bestimmt sind;
entweder S 38 und S 51 sind zusätzlich zu verwenden
– empfohlen, wenn es notwendig
ist, den Verbraucher auf Gefahren beim Einatmen aufmerksam zu machen, die
nicht in den jeweiligen Gefahrenhinweisen erwähnt werden
S 24 - Berührung
mit der Haut vermeiden
Anwendungsbereich:
– alle gesundheitsgefährlichen
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
Stoffe und Zubereitungen, die mit R 43 gekennzeichnet sind, es sei denn,
sie sind auch mit S 36 gekennzeichnet
– empfohlen, wenn es notwendig
ist, den Verbraucher auf Gefahren bei Berührung mit der Haut aufmerksam
zu machen, die nicht in den jeweiligen Gefahrenhinweisen erwähnt werden.
Kann auch in außergewöhnlichen Fällen zur Verstärkung
solcher Gefahrenhinweise dienen
S 25 - Berührung
mit den Augen vermeiden
Anwendungsbereich:
– ätzende oder reizende
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle, d.h. wenn es als wesentlich erachtet wird, verstärkt
auf die Gefahr für die Augen, auf die bereits durch R 34, R 35, R
36 oder R 41 hingewiesen wird, aufmerksam zu machen. Wichtig, wenn diese
Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine öffentlichkeit bestimmt
sind und kein Augen- oder Gesichtsschutz möglich ist
S 26 - Bei Berührung
mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
Anwendungsbereich:
– ätzende oder reizende
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
ätzende Stoffe und Zubereitungen und wenn der Gefahrenhinweis R 41
vorgesehen ist
– empfohlen für reizende
Stoffe und Zubereitungen, für die bereits der Gefahrenhinweis R 36
vorgesehen ist
S 27 - Beschmutzte,
getränkte Kleidung sofort ausziehen
Anwendungsbereich:
– sehr giftige, giftige
oder ätzende Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– empfohlen für sehr
giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen, die von der Haut leicht absorbiert
werden, und für ätzende Stoffe und Zubereitungen; sollte allerdings
nicht verwendet werden, wenn bereits S 36 zugeordnet wurde
S 28 - Bei Berührung
mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
– sehr giftige, giftige
oder ätzende Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
sehr giftige Stoffe und Zubereitungen
– empfohlen für sonstige
o.g. Stoffe und Zubereitungen, insbesondere, wenn Wasser nicht die geeignete
Spülflüssigkeit ist
S 29 - Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen
Anwendungsbereich:
– hoch- oder leichtentzündliche
flüssige Stoffe und Zubereitungen, die sich nicht mit Wasser vermischen
Verwendung:
– empfohlen für die
o.g. Stoffe und Zubereitungen, die für die allgemeine öffentlichkeit
bestimmt sind
S
30 - Niemals Wasser hinzugießen
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die heftig mit Wasser reagieren
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle (z.B. Schwefelsäure); kann auch verwendet werden,
um die klarstmögliche Information zu vermitteln, entweder als Verstärkung
von R 14 oder als Alternative zu R 14
S 33 - Maßnahmen
gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Anwendungsbereich:
– hoch- oder leichtentzündliche
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– empfohlen für Stoffe
und Zubereitungen, die für industrielle Zwecke bestimmt sind und keine
Feuchtigkeit aufnehmen. Nicht erforderlich, wenn Stoffe und Zubereitungen
für die allgemeine öffentlichkeit bestimmt sind
S 35 - Abfälle
und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
Anwendungsbereich:
– explosionsgefährliche
Stoffe und Zubereitungen
– sehr giftige oder giftige
Stoffe und Zubereitungen
– umweltgefährliche
Stoffe
Verwendung:
– obligatorisch für
explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen außer organischen
Peroxiden
– empfohlen für sehr
giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen, besonders wenn sie für
die allgemeine öffentlichkeit bestimmt sind
– empfohlen für umweltgefährliche
Stoffe und Zubereitungen, auf die S 56 nicht zutrifft, wenn sie für
die allgemeine öffentlichkeit bestimmt sind
S 36 - Bei der Arbeit
geeignete Schutzkleidung tragen
Anwendungsbereich:
– organische Peroxide
– sehr giftige, giftige
oder gesundheitsschädliche Stoffe und Zubereitungen
– ätzende Stoffe und
Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
sehr giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen
– obligatorisch für
Stoffe und Zubereitungen, denen entweder R 21 oder R 24 zugeordnet wurden
– obligatorisch für
krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Stoffe der Kategorie 3, es sei denn, die Wirkungen treten ausschließlich
beim Einatmen des Stoffes oder der Zubereitung auf
– obligatorisch für
organische Peroxide
– empfohlen für giftige
Stoffe und Zubereitungen, wenn der LD50-Wert dermal nicht bekannt ist,
der Stoff oder die Zubereitung jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach bei
Berührung mit der Haut giftig ist
– empfohlen für Stoffe
und Zubereitungen, die zu industriellen Zwecken verwendet werden und bei
längerer Exposition zu Schäden führen können
S 37 - Geeignete Schutzhandschuhe
tragen
Anwendungsbereich:
– sehr giftige, giftige,
gesundheitsschädliche oder ätzende Stoffe und Zubereitungen
– organische Peroxide
– hautreizende Stoffe und
Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
sehr giftige, giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen
– obligatorisch für
Stoffe und Zubereitungen, die entweder mit R 21, R 24 oder R 43 gekennzeichnet
sind
– obligatorisch für
krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Stoffe der Kategorie 3, es sei denn, die Wirkungen werden ausschließlich
beim Einatmen des Stoffes oder der Zubereitung hervorgerufen
– obligatorisch für
organische Peroxide
– empfohlen für giftige
Stoffe und Zubereitungen, wenn der LD50-Wert dermal nicht bekannt ist,
aber der Stoff oder die Zubereitung aller Wahrscheinlichkeit nach bei Berührung
mit der Haut giftig ist
– empfohlen für Stoffe
und Zubereitungen, die aufgrund ihrer entfettenden Eigenschaften die Haut
reizen
S 38 - Bei unzureichender
Belüftung Atemschutzgerät anlegen
Anwendungsbereich:
– sehr giftige oder giftige
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf besondere Fälle, bei denen der Gebrauch der o.g. Stoffe und Zubereitungen
für industrielle oder landwirtschaftliche Zwecke notwendig ist
S 39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
Anwendungsbereich:
– organische Peroxide
– ätzende Stoffe und
Zubereitungen, einschließlich reizender Stoffe, bei denen die Gefahr
schwerer Augenschäden besteht
– sehr giftige und giftige
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
Stoffe und Zubereitungen, die mit R 34, R 35 und R 41 gekennzeichnet sind
– obligatorisch für
organische Peroxide
– empfohlen, wenn die Aufmerksamkeit
des Benutzers auf Gefahren bei Berührung mit den Augen, die in den
jeweiligen Bezeichnungen der besonderen Gefahren nicht erwähnt werden,
gelenkt werden soll
– normalerweise beschränkt
auf außergewöhnliche Fälle bei sehr giftigen und giftigen
Stoffen und Zubereitungen, wenn vor eventuellen Spritzern gewarnt werden
soll und die Stoffe und Zubereitungen leicht von der Haut absorbiert werden
können
S
40 - Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen
(Material vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
– alle gefährlichen
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf die Stoffe und Zubereitungen, für die Wasser nicht das geeignete
Reinigungsmittel ist (z.B. wo Absorption durch ein staubförmiges Material
oder die Auflösung durch Lösungsmittel usw. notwendig ist) und
für die aus Gesundheits- und/oder Sicherheitsgründen eine Warnung
auf dem Kennzeichnungsschild notwendig ist
S 41 - Explosions-
und Brandgase nicht einatmen
Anwendungsbereich:
– gefährliche Stoffe
und Zubereitungen, die bei Verbrennung sehr giftige oder giftige Gase freisetzen
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle
S 42 - Beim Räuchern/Versprühen
geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en)
vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die zu solchen Zwecken genutzt werden sollen, ohne Vorsichtsmaßnahmen
aber Gesundheit und Sicherheit des Benutzers gefährden
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle
S 43 - Zum Löschen
... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht,
anfügen: Kein Wasser verwenden)
Anwendungsbereich:
– hoch-, leicht- und entzündliche
Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter
Luft hochentzündliche Gase freisetzen
– empfohlen, wenn die o.g.
Stoffe und Zubereitungen nicht mit Wasser mischbar sind
S 45 - Bei Unfall
oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett
vorzeigen)
Anwendungsbereich:
– sehr giftige, giftige
und ätzende Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
alle sehr giftigen, giftigen und ätzenden Stoffe und Zubereitungen
S 46 - Bei Verschlucken
sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Anwendungsbereich:
– alle gefährlichen
Stoffe und Zubereitungen außer den sehr giftigen, giftigen, ätzenden
oder umweltgefährlichen
Verwendung:
– obligatorisch für
alle o.g. Stoffe und Zubereitungen, die für die allgemeine öffentlichkeit
bestimmt sind, es sei denn, eine Gefahr beim Verschlucken – insbesondere
bei Kindern – ist nicht zu befürchten
S 47 - Nicht bei Temperaturen
über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die bei einer bestimmten Temperatur instabil werden
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle (z.B. bestimmte organische Peroxide)
S 48 - Feucht halten
mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die bei Austrocknung sehr empfindlich auf Funken, Reibung oder Stöße
reagieren können
Verwendung:
– normalerweise beschränkt
auf Sonderfälle, z.B. Nitrozellulosen
S 49 - Nur im Originalbehälter
aufbewahren
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die anfällig für beschleunigte Zersetzung sind
Verwendung:
– Stoffe und Zubereitungen,
die anfällig für beschleunigte Zersetzung sind (z.B. bestimmte
organische Peroxide)
S
50 - Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die mit dem angegebenen Produkt unter Freisetzung sehr giftiger oder giftiger
Gase reagieren können
– organische Peroxide
Verwendung:
– empfohlen für die
o.g. Stoffe und Zubereitungen, wenn sie für die allgemeine öffentlichkeit
bestimmt sind und S 50 angemessener erscheint als R 31 oder R 32
– obligatorisch für
bestimmte Peroxide, die mit Akzeleratoren oder Promotoren heftig reagieren
können
S 51 - Nur in gut
gelüfteten Bereichen verwenden
Anwendungsbereich:
– Stoffe und Zubereitungen,
die Dämpfe, Staub, Aerosole, Rauch, Dunst usw. erzeugen können
oder sollen, wodurch die Gefahr des Einatmens, eines Brandes oder einer
Explosion entsteht
Verwendung:
– empfohlen, wenn S 38 nicht
geeignet ist; wichtig, wenn die o.g. Stoffe und Zubereitungen für
die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind
S 52 - Nicht großflächig
für Wohn- und Aufenthaltsräume verwenden
Anwendungsbereich:
– sehr giftige, giftige
und gesundheitsschädliche flüchtige Stoffe und Zubereitungen,
die solche Stoffe enthalten
Verwendung:
– empfohlen, wenn Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition verursacht werden können, dadurch, daß
sich diese Stoffe von großen behandelten Oberflächen in Wohnräumen
oder anderen geschlossenen Räumen, in denen sich Personen aufhalten,
verflüchtigen
S 53 - Exposition
vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
Anwendungsbereich:
– krebserzeugende, erbgutverändernde
und/oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
– obligatorisch für
die obengenannten Stoffe und Zubereitungen, für die mindestens einer
der folgenden R-Sätze vorgesehen ist: R 45, R 46, R 49, R 60 oder
R 61
S 56 - Diesen Stoff
und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
Anwendungsbereich:
– umweltgefährliche
Stoffe
Verwendung:
– empfohlen für Stoffe,
die mit dem Gefahrensymbol “N” gekennzeichnet sind und für die allgemeine
öffentlichkeit bestimmt sind
S 57 - Zur Vermeidung
einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Anwendungsbereich:
– Stoffe, die mit dem Gefahrensymbol
“N” gekennzeichnet sind
Verwendung:
– normalerweise auf Stoffe
beschränkt, die nicht für die allgemeine öffentlichkeit
bestimmt sind
S 59 - Informationen
zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen
Anwendungsbereich:
– umweltgefährliche
Stoffe
Verwendung:
– obligatorisch für
Stoffe, die gefährlich für die Ozonschicht sind
– empfohlen für sonstige
mit dem Gefahrensymbol “N” gekennzeichnete Stoffe, für die eine Wiederverwendung
/ Wiederverwertung empfohlen wird
S 60 - Dieser Stoff
und/oder sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
Anwendungsbereich:
– umweltgefährliche
Stoffe
Verwendung:
– empfohlen für Stoffe,
die mit dem Gefahrensymbol “N” gekennzeichnet sind und nicht für die
allgemeine öffentlichkeit bestimmt sind
S 61 - Freisetzung
in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt
zu Rate ziehen
Anwendungsbereich:
– umweltgefährliche
Stoffe
Verwendung:
– normalerweise für
Stoffe, die mit dem Gefahrensymbol “N” gekennzeichnet werden
– empfohlen für alle
als umweltgefährlich eingestuften Stoffe, die nicht oben erfaßt
werden
S 62 - Bei Verschlucken
kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Anwendungsbereich:
– flüssige Stoffe und
Zubereitungen mit einer kinematischen Viskosität von weniger als 7
´10-6 m2/s bei 40 °C (gemessen mit Hilfe der Rotationsviskosimetrie
gemäß ISO-Norm 3219 oder einem gleichwertigen Verfahren), die
außerdem aliphatische, alizyklische und/oder aromatische Kohlenwasserstoffe
in einer Gesamtkonzentration von ³10 % enthalten
– nicht für Stoffe
und Zubereitungen, die in Aerosol-Behältern in den Verkehr gebracht
werden
Verwendung:
– obligatorisch für
die o.g. Stoffe und Zubereitungen, wenn sie an die allgemeine öffentlichkeit
abgegeben werden oder für diese bestimmt sind
– empfohlen für die
o.g. Stoffe und Zubereitungen, wenn sie zu industriellen Zwecken verwendet
werden.
Seitens
der Hersteller darf und kann auch eine Kombination der S-Sätze
verwendet werden.
S 1/2 Unter Verschluß
und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S 3/7 Behälter dicht
geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren
S 3/9/14 An einem kühlen,
gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit
denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)
S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter
an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren
(die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller
anzugeben)
S 3/9/49 Nur im Originalbehälter
an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren
S 3/14 An einem kühlen,
von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden
werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)
S 7/8 Behälter trocken
und dicht geschlossen halten
S 7/9 Behälter dicht
geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
S 7/47 Behälter dicht
geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren
(vom Hersteller anzugeben)
S 20/21 Bei der Arbeit nicht
essen, trinken, rauchen
S 24/25 Berührung mit
den Augen und der Haut vermeiden
S 29/56 Nicht in die Kanalisation
gelangen lassen; Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung
zuführen
S 36/37 Bei der Arbeit geeignete
Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
S 36/37/39 Bei der Arbeit
geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 36/39 Bei der Arbeit geeignete
Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 37/39 Bei der Arbeit geeignete
Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 47/49 Nur im Originalbehälter
bei einer Temperatur von nicht über ... °C (vom Hersteller anzugeben)
aufbewahren |